Sie können ab dem 8. September bis zum eigentlichen Wahltag, dem 21. September, wählen und so darauf Einfluss nehmen, was die Kirche bewirken soll – lokal, regional und landesweit. Mit welchen Themen soll sich die Schwedische Kirche Ihrer Meinung nach beschäftigen? Ihre Stimme zählt!
Die Schwedische Kirche ist mit 5,5 Millionen Mitgliedern die größte Glaubensgemeinschaft Schwedens. Der christliche Glaube führt zu einem Engagement für Wert und Würde aller Menschen und liegt zudem einem aktiven Einsatz für Umwelt und Klima zugrunde. Als Mitglied tragen Sie für sich selbst und für andere dazu bei, mit Freude und Tiefgang Gemeinschaft erleben zu können, zum Beispiel bei Taufen und Hochzeiten sowie bei anderen Gottesdiensten, in der offenen Kinderbetreuung, in Kinder- und Jugendgruppen, im Chor und bei Konzerten.
Außerdem helfen Sie dabei, unser gemeinsames Kulturerbe in Form von Gebäuden und Traditionen zu bewahren, und Sie unterstützen die soziale Arbeit der Kirche für Menschen in Not, Einsamkeit und Trauer.
Sie haben die Wahl
Wählen am Wahltag, dem 21. September, in Ihrem Wahllokal
Welches Ihr Wahllokal ist und welche Öffnungszeiten dort gelten, ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Bitte denken Sie daran: Im Wahllokal können Sie nur am Wahltag wählen. Bitte bringen Sie einen Identitätsnachweis und auch die Wahlbenachrichtigungskarte mit.
Wählen im Voraus
Sie können auch schon im Voraus wählen: Ab dem 8. September bis einschließlich am eigentlichen Wahltag, dem 21. September, können Sie Ihre Stimme in einem Voraus‑Wahllokal abgeben. Wo Sie diese finden, erfahren Sie zusammen mit den Öffnungszeiten auf svenskakyrkan.se/kyrkoval. Sie müssen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und einen Identitätsnachweis mitbringen.
Briefwahl
Für die Briefwahl benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, die Sie im Gemeinde- oder Kirchenbüro abholen können. In den Briefwahlunterlagen wird auch die Vorgehensweise erläutert. Der Wahlbrief muss so abgesendet werden,, dass er spätestens am 19. September beim Bistum eintrifft (bei Wahlbriefen aus dem Ausland bis zum 17. September).
Wahl durch einen bevollmächtigten Vertreter
Für die Wahl durch einen bevollmächtigten Vertreter benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, die Sie im Gemeinde- oder Kirchenbüro abholen können. In den Briefwahlunterlagen wird auch die Vorgehensweise erläutert. Der Bevollmächtigte gibt Ihren Wahlschein in einem (Voraus-)Wahllokal ab, das zu Ihrer Gemeinde gehört.
Sie sind am Wahltag im Ausland?
Wenn Sie in Schweden als Kirchenmitglied geführt werden, sich aber zum Zeitraum der Wahl im Ausland aufhalten, können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Für die Briefwahl benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, die Sie im Gemeinde- oder Kirchenbüro (auch in Auslandsgemeinden) abholen oder bestellen können. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht dabeihaben, können Sie eine neue anfordern. Diese wird dann an die Ihrem Aufenthaltsort am nächsten gelegene Auslandsgemeinde geschickt. Der Wahlbrief muss spätestens am 17. September beim Bistum eintreffen.
Bei Fragen einfach fragen
Alle, die in (Voraus-)Wahllokalen arbeiten, haben Schweigepflicht.
Ihre Stimme entscheidet darüber, welchen Weg die Schwedische Kirche einschlagen wird.
Bei der Kirchenwahl haben Sie dreimal die Wahl:
Kirchengemeindewahl – Ihre lokale Wahl
Sie wählen den Gemeindekirchenrat für die Gemeinde Ihres Wohnsitzes. Dieser bestimmt den Rahmen der Gemeindearbeit vor Ort, also das, was Sie unmittelbar betrifft. Dabei geht es zum Beispiel um das Angebot der Gemeinde für Kinder, Jugendliche und Ältere oder um die gewünschten Formen der Kirchenmusik.
Diese Wahlzettel haben die Farbe Weiß.
Bistumswahl – regional
Die Schwedische Kirche ist in 13 Bistümer eingeteilt. Das höchste Beschlussorgan des Bistums ist der Bistumsrat. Zu den Aufgaben eines Bistums gehört vor allem, die Gemeinden bei der Durchführung ihrer Arbeit und in der Verwaltung zu unterstützen. Soll beispielsweise eine Kirche renoviert werden, kann das Bistum mit seiner Fachkompetenz zu Immobilien unterstützen.
Diese Wahlzettel haben die Farbe Rosa.
Synodenwahl – national
Die Synode ist mit 251 Mitgliedern das höchste Beschlussorgan der Schwedischen Kirche. Hier werden Leitlinien zu gemeinsamen und übergreifenden Fragen der Kirche entschieden, und die Themen reichen vom Klimawandel bis dazu, welche Psalmen im Psalmenbuch stehen sollen.
Diese Wahlzettel haben die Farbe Gelb.
Nominierungsgruppen und Kandidaten
Die Gruppen, die sich bei der Kirche zur Wahl stellen, heißen Nominierungsgruppen; sie entsprechen in etwa den Parteien bei allgemeinen Wahlen.
Sie können drei Kandidaten wählen, indem Sie sie auf dem Wahlzettel ankreuzen. Damit erhöhen Sie die Chance dieser Kandidaten, gewählt zu werden und Sie anschließend zu vertreten. Kreuzen Sie keinen der Kandidaten an, geben Sie Ihre Stimme der Nominierungsgruppe.
4,7 Millionen Wahlberechtigte
Bei der Kirchenwahl 2025 gibt es 4,7 Millionen Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Schwedischen Kirche ab dem 16. Lebensjahr (Alter am Wahltag); außerdem müssen sie in Schweden gemeldet sein.
Wahlbenachrichtigungskarte
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist ein wichtiges Dokument. Darauf finden Sie Angaben zu Ihrem Wahllokal und dazu, wo Sie Ihre Stimme im Voraus abgeben können (dazu müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen). Sie müssen auch Ihre Identität nachweisen können. Wenn Sie im Wahllokal wählen, brauchen Sie lediglich einen Identitätsnachweis.
Die Wahlbenachrichtigungskarte wird an Ihre Meldeadresse gesendet; sie sollte spätestens am 3. September bei Ihnen eintreffen.
Neue Wahlbenachrichtigungskarte bestellen
Sollte Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarte abhandengekommen sein, können Sie eine neue beantragen – die sogenannte Ersatz-Wahlbenachrichtigungskarte. Hierzu wenden Sie sich bitte entweder an Ihre Gemeinde, oder Sie fordern die neue Karte unter www.svenskakyrkan.se/kyrkoval an. Die Ersatz-Wahlbenachrichtigungskarte wird an Ihre Meldeadresse geschickt.
Wahlergebnis
Nach dem Schließen der (Voraus-)Wahllokale am 21. September wird mit der Auszählung begonnen. Die Stimmen werden digital registriert, und Sie können die Auszählung unter svenskakyrkan.se/kyrkoval verfolgen.
Weitere Hinweise zur Briefwahl und zur Wahl durch einen bevollmächtigten Vertreter
Auf Wunsch können Sie per Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten wählen. Für beide Möglichkeiten benötigen Sie die Briefwahlunterlagen. Diese erhalten Sie im Gemeinde- oder Kirchenbüro, und Sie können Sie auch durch einen Vertreter abholen lassen oder sie telefonisch beim Wahlservice bestellen: 018 169400, den Sie ab dem 1. September erreichen. Wenn Sie schon davor Fragen klären möchten, erreichen Sie die Schwedische Kirche unter 018 169500.
Die Briefwahlunterlagen enthalten Wahlscheine und Umschläge für jede Wahl, einen Umschlag für die Briefwahl beziehungsweise für die Wahl durch einen Bevollmächtigten und einen Versandumschlag (für die Briefwahl). In den Briefwahlunterlagen wird auch die Vorgehensweise erläutert.
Vorgehensweise bei der Briefwahl beziehungsweise bei der Wahl durch einen Bevollmächtigten:
- Wenn Sie keinen Wahlschein einer Nominierungsgruppe haben, können Sie den Namen der Nominierungsgruppe auf einen leeren Wahlschein schreiben.
- Sie legen einen Wahlschein für jede Wahl (weißer Wahlschein für den Gemeindekirchenrat, rosa Wahlschein für die Bistumswahl, gelber Wahlschein für die Synode) in einen Wahlumschlag und kleben diesen zu.
- In Anwesenheit von zwei Zeugen legen Sie den verschlossenen Wahlumschlag in den Umschlag für die Briefwahl beziehungsweise für die Wahl durch einen Bevollmächtigten (K4). Dieser ist in den Briefwahlunterlagen enthalten. Kleben Sie auch diesen Umschlag zu.
- Auf diesem Briefwahlumschlag (K4) geben Sie Ihre Personennummer an und unterschreiben. Damit bestätigen Sie, dass Sie ordnungsgemäß gewählt haben.
- Auf demselben Umschlag (K4) unterschreiben auch die beiden Zeugen und bestätigen damit, dass Sie den Umschlag in ihrer Anwesenheit unterzeichnet haben. Die Zeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Für die Wahl durch einen Bevollmächtigten gehen Sie nun wie folgt vor:
- Der Bevollmächtigte bringt den Umschlag (K4) zum (Voraus-)Wahllokal. Im Voraus-Wahllokal muss und im normalen Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden.
- Ihr Bevollmächtigter gibt Ihren Wahlumschlag ab. Er notiert seinen Namen, seine Personennummer sowie seine Adresse und bestätigt durch seine Unterschrift, dass Sie die Bestätigung auf dem Umschlag unterzeichnet haben. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können und mindestens 18 Jahre alt sein.
Für die Briefwahl gehen Sie nach Ihrer Unterzeichnung des Wahlumschlages und der Unterschrift der beiden Zeugen wie folgt vor:
- Legen Sie den Wahlumschlag (K4) zusammen mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte in den Briefwahl-Versandumschlag (K5).
- Wichtig: Legen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte so in den Versandumschlag, dass die Adresse der Bistumsverwaltung im rechten Fenster des Umschlages zu sehen ist. Die Angaben zu Wahlausschuss, Wahlbezirk und Ihrer Nummer im Wählerverzeichnis sind dann im linken Fenster des Umschlages ersichtlich.
- Nun können Sie den Brief unfrankiert versenden.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Brief spätestens am 19. September eingeht.
Weitere Informationen
Der Wahlservice öffnet am 1. September und ist telefonisch unter 010 1819400 zu erreichen. Davor erreichen Sie die Schwedische Kirche unter 018 169500. Sie können auch eine Mail schicken: kyrkoval@svenskakyrkan.se